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Bologna

Der Bologna-Prozess ist ein europäisches Projekt, welches in den 1990er Jahren gestartet wurde und bis 2010 einen gemeinsamen harmonisierten europäischen Hochschulraum anstrebt.

Der Bologna-Prozess:

1988 wurde die "Magna Charta Universitatum von Bologna" als Vision für die Entwicklung der Hochschulen und Universitäten in Europa konstruiert. Diese Charta wurde in weiterer Folge des Bologna-Prozesses spezifiziert und ausgebaut. April 1997 wurden die Grundsteine durch EU-Bildungsprogramme und durch die Lissabon-Konvention" (=ein Übereinkommen zur Anerkennung von Qualifikationen im europäischen Hochschulraum) gelegt. Mai 1998 begann der Bologna-Prozess durch die Unterzeichnung der

Sorbonne-Erklärung" (=eine Vereinbarung der Bildungsminister von Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien). Ende Oktober 1998 (österreichischer EU-Vorsitz) wurde eine Arbeitsgruppe für die Konferenz in Bologna eingerichtet. Juni 1999 fand die Unterzeichnung der "Bologna-Erklärung" (=eine Erklärung der Bildungsminister aus 29 europäischen Ländern) während der Konferenz in Bologna statt. Aufgabe des Bologna-Prozess ist es nun einen europäischen Hochschulraum bis 2010 durch die Umsetzung der "Bologna-Ziele" zu schaffen.

Bologna - Ziele:

  • Qualitätssicherung: Entwicklung eines vereinbarten Systems von Normen, Verfahren und Richtlinien zur Qualitätssicherung
  • in den europäischen Staaten ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse zu schaffen
  • zweistufige Studiensysteme (undergraduate/ graduate) einzuführen
  • ein einheitliches Leistungspunktesystem einzuführen (nach dem ECTS Modell)
  • Anerkennung von Studienabschlüssen und -abschnitten: Diploma Supplement (automatisch und gebührenfrei in einer gängigen europäischen Sprache)
  • die Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen zu fördern
  • engere Verbindung zwischen Europäischem Hochschulraum und Europäischen Forschungsraum: DoktorandInnenausbildung als dritte Stufe zu den gegenwärtigen zwei Hauptstufen im Studiensystem.
  • die europäische Dimension in der Hochschulausbildung zu fördern.

Nachfolgekonferenzen fanden in Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005 statt. Zu den jeweiligen Konferenzen wurden spezielle Dokumente verfasst: "Prag-Kommuniqué", "Berlin Kommuniqué", "Bergen Kommuniqué". die nächste Konferenz ist in London 2007 geplant.

Momentan nehmen 45 Mitgliedsstaaten am Bologna-Prozess teil:

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, der Heilige Stuhl, Deutschland, die „Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien“, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien und Montenegro, Slowenien, Slowakei, Schweden, Spanien, Schweiz, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. Sämtliche Konferenzunterlagen, Hintergrunddokumente, Präsentationen, Reports, nationale Länderberichte und weitere ergänzende Dokumente findet man unter: www.bologna-bergen2005.no.

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